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Unfall gehabt? Rufen Sie uns an.

Bevor Sie sich an die gegnerische Versicherung wenden, nutzen Sie ihr Recht als Unfallgeschädigter und lassen ein neutrales Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen einholen.

Wir als unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro bieten Ihnen mit qualifizierten Partnern eine fachgerechte, kompetente und unkomplizierte Regulierung Ihres Schadenfalls an

– und dies zu 100 % kostenlos für Sie!

Unfall gehabt?
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Kfz-Gutachter
Emre Akoglu M.Sc.

Als Maschinenbau-Ingenieur stehe ich Ihnen mit einem fundierten Fachwissen über Fahrzeugtechnik, Fahrzeugbewertungen und Reparaturverfahren stets zur Verfügung.

Mein Team und ich legen großen Wert auf die Detailgenauigkeit, um präzise Gutachten und Bewertungen zu erstellen. Wir tragen maßgeblich zur fairen Schadenregulierung und Wertbestimmung Ihres Fahrzeugs bei.

Die Enttäuschung und der Stress nach einem unverschuldeten Unfall sind sehr hoch. Ärgern Sie sich jedoch nicht! Auf der Suche nach dem richtigen Weg für Ihre Schadenregulierung brauchen Sie einen klaren Kopf.

An dieser Stelle helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir sind bei jedem Schritt an Ihrer Seite.

Kfz-Gutachter
Emre Akoglu M.Sc.

Als Maschinenbau-Ingenieur stehe ich Ihnen mit einem fundierten Fachwissen über Fahrzeugtechnik, Fahrzeugbewertungen und Reparaturverfahren stets zur Verfügung.

Mein Team und ich legen großen Wert auf die Detailgenauigkeit, um präzise Gutachten und Bewertungen zu erstellen. Wir tragen maßgeblich zur fairen Schadenregulierung und Wertbestimmung Ihres Fahrzeugs bei.

Die Enttäuschung und der Stress nach einem unverschuldeten Unfall sind sehr hoch. Ärgern Sie sich jedoch nicht! Auf der Suche nach dem richtigen Weg für Ihre Schadenregulierung brauchen Sie einen klaren Kopf.

An dieser Stelle helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir sind bei jedem Schritt an Ihrer Seite.

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Kontaktaufnahme

Kontaktieren Sie uns 24/7 per Telefon, WhatsApp, E-Mail oder über unsere Social-Media-Kanäle.

Terminierung & Begutachtung

Zur Begutachtung Ihres Fahrzeugs kommen wir zu Ihnen nach Hause, an Ihren Arbeitsplatz oder in Ihre Werkstatt – ganz gleich, wo sich Ihr Fahrzeug befindet.

Erstellung des Schadengutachtens

Nach der Schadensaufnahme arbeiten wir das Unfallgutachten für Sie aus. Dieses erhalten Sie via E-Mail oder per Post.

  • Optional: Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs
  • Optional: Vermittlung an Partner-Kanzleien ohne Kostenrisiko
Regulierung des Schadens

Es folgt die Regulierung mit der gegnerischen Versicherung.

Unsere Leistungen im Überblick

Schadensgutachten

Wir rechnen direkt mit der Versicherung oder Ihrem Anwalt ab, wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Wir bieten Ihnen auf Wunsch die einfache, rechtssichere und kostenlose Abwicklung mit einem Verkehrsrechtsanwalt an.

Kurzfristige Termine sind möglich.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause oder an Ihren Arbeitsplatz oder zur Werkstatt Ihres Vertrauens und garantiere somit einen unkomplizierten Vor-Ort-Service.

Wir erstellen Ihr Gutachten in der Regel innerhalb von ein bis zwei Tagen.

Durch unsere Kooperation mit Enterprise-Rent-A-Car bieten wir Ihnen bei Bedarf einen kostenfreien Ersatzwagen an.

Oldtimergutachten

Wir sind offizieller classic-analytics Bewertungspartner.

Kurzgutachten

Ein Oldtimer-Kurzgutachten bzw. Kurzbewertung besteht darin, dass ein Sachverständiger den Zustand Ihres Oldtimers von außen in Augenschein nimmt. Zusätzlich geben Sie ihm alle Ihnen bekannten Eckdaten zu Ihrem Fahrzeug und auch den Mängeln. Auf dieser Basis ordnet der Sachverständige eine Zustandsnote zu und gibt eine Einschätzung zum Wert – Sie erhalten ein Zertifikat dazu. Das wird benötigt, wenn Sie eine Oldtimer-Versicherung abschließen möchten – viele Versicherer verlangen bis zu einem bestimmten Fahrzeugwert lediglich ein Kurzgutachten. Denn aus dem angegebenen Fahrzeugwert errechnet sich die Versicherungssumme und auch der Beitrag. Somit wird eine Oldtimer-Unterversicherung im Schadenfall vermieden.

KFZ Wertgutachten

Ein Wertgutachten sagt aus, welchen Marktwert Ihr Auto hat. Wir stellen Ihnen das Dokument aus. Hierzu nehmen wir das Fahrzeug genau unter die Lupe um den Zustand wert­relevanter Autoteile und eventuelle Mängel zu beurteilen. Aus­gehend hiervon bestimmen wir den Einkaufs-, Ver­kaufs- oder Wieder­beschaffungs­wert des Pkw mit Hilfe verschiedener Datenbanken.

Das Dokument respektive die Wertermittlung wird bspw. benötigt

  • beim  Kauf oder Verkauf eines Autos,
  • häufig beim herauskaufen aus dem eigenen Unternehmen (für das Finanzamt),
  • nach einem Unfall sowie
  • bei Abschluss einer Oldtimer­versicherung. Auch bei kost­spieligen Sammler­stücken ist es sinnvoll, den Fahrzeug­wert regel­mäßig durch Gutachten zu dokumentieren.

Warum uns als
unabhängigen Gutachter beauftragen
– hier der Vergleich

Kostenvoranschlag
einer Werksatt

Keine Ermittlung
der Wertminderung
Keine Ermittlung
des Nutzungsausfalls
Keine Fotodokumentation
des Gesamtzustands
Keine Dokumentation
von reparierten und
nicht reparierten Schäden
Bei einer Klage nicht ausreichend dokumentiert
und nicht haftbar
Zeitaufwendig

Versicherung

Nicht neutral, da
wirtschaftliches Unternehmen
Beauftragung von
Gutachtern mit Rahmenvertrag
– keine Neutralität gegeben
Schlechte
telefonische Erreichbarkeit
Teilweise
rechtswidrige Kürzungen
Geringe oder keine Wertminderung
Intransparent
Maximale Auszahlung
Berücksichtigung
der Wertminderung
Berücksichtigung
des Nutzungsausfalls
Lückenlose Beweissicherung aller Schäden
Kein Kostenrisiko
– auch bei Teilschuld
Optional: Ersatzfahrzeug
Optional mit Empfehlung: Partner Kanzleien, Fachanwälte
für Verkehrsrecht ohne Kostenrisiko
Freie Entscheidung, ob Auszahlung des Schadens
oder Reparatur
Kalkulation erfolgt mit Stundensätzen der Markenwerkstätten (Vorausgesetzt Ihr Fahrzeug
ist Scheckheft gepflegt)
Kalkulation enthält Ersatzteilpreise vom Hersteller mit Ersatzteilzuschlägen
Kostenfreie technische Stellungnahme bei Kürzungen

 

Welche Vorteile habe ich im Vergleich
zu anderen Kfz-Gutachtern?

✅  KOSTENLOSES Schadensgutachten als Geschädigte/r auch bei Teilschuld

✅  Unfallgutachten innerhalb von 24h erstellt und in die Wege geleitet

✅  Keinerlei Kontakt mit Versicherungen. Unsere Partner-(Fach-)anwaltskanzleien erledigen das für Sie!

✅  24/7 Erreichbarkeit

✅  Keine Rahmenverträge mit Versicherungen

✅  Wir kommen zu Ihrem gewünschten Ort

✅  Ingenieurbüro statt nur Sachverständigenbüro

100% Zufriedenheits-Garantie

Unsere Verbandsmitgliedschaften

Individuelle & persönliche Beratung

Sie haben Fragen zu einzelnen Services oder wünschen eine persönliche Beratung? Melden Sie sich: Das ist auch via WhatsApp möglich!

Unsere Einsatzgebiete

Rhein-Main-Gebiet (Umkreis von 200km)

Stuttgart (Umkreis von 100 km)

Mannheim (Umkreis von 100 km)

Köln (Umkreis von 100 km)

München (Umkreis von 100 km)

Ihre Vorteile mit Uns

Kostenfreies KFZ-Gutachten

Wir erstellen professionelle Gutachten und rechnen im Falle eines unverschuldeten Unfalls mit der gegnerischen Versicherung ab. Ohne Vorkasse! Ohne Nebenkosten!

Kompetente KFZ-Bewertung

Durch unsere jahrelange Expertise und den Einsatz spezieller Tools ermitteln wir den Wert Ihres KFZ realistisch und neutral unter Berücksichtigung aller einflussnehmenden Faktoren.

24/7 für Sie im Einsatz

Unser Ingenieurbüro ist für Sie jederzeit telefonisch, per WhatsApp
oder E-Mail erreichbar – auch am Wochenende und an Feiertagen. 

Vor-Ort-Service

Egal ob zu Hause, am Arbeitsort oder Ihrer gewünschten Werkstatt! Wir begutachten Ihr KFZ an Ihrem Wunschort – auch am Wochenende und an Feiertagen.

Express-Gutachten

Express-Service für eine schnelle Schadensregulierung noch am selben Tag! Wir erstellen Ihr kostenfreies und professionelles Schadensgutachten binnen 48 Stunden bei guten Lichtverhältnissen. 

Wir sind Ihr gutes Recht

Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl. Als unabhängiges Sachverständigenbüro sind wir für Sie da. Im Rahmen unseres Rundum-Sorglos-Pakets übernehmen wir den Großteil der Schadensabwicklung für Sie.

Deshalb ist auf Ingenieurbüro Akoglu immer Verlass

24/7 Support

Vor-Ort-Service

Kompetente Beratung

Kostenfreies Gutachten

Rundum-Sorglos-Paket

Unkomplizierte Abwicklung

Neutrale Schadensregulierung

Häufig gestellte Fragen

Wann sollte ich einen Kfz-Gutachter beauftragen?

Beauftragen Sie einen Kfz-Gutachter, wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind und ein unabhängiges Gutachten über den Schaden benötigen. Das ist besonders wichtig, wenn:

* Unklar ist, ob die Versicherung des Unfallverursachers den Schaden vollständig deckt.

* Der Unfallhergang unklar ist.

* Es sich um größere Schäden handelt oder der Restwert des Fahrzeugs fraglich ist.

Rufen Sie uns an, und wir beraten Sie kostenfrei über die nächsten Schritte.

Wer bezahlt den Kfz-Gutachter?

Es gibt drei Möglichkeiten:

1. Keine Schuld: Wenn Sie keine Schuld am Unfall haben, übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten.

2. Teilschuld: Haben Sie eine Teilschuld, verzichten wir auf den Anteil, den Sie selbst zahlen müssten und nehmen nur den Anteil, den der Unfallverursacher/ Versicherung des Unfallverursachers bezahlt.

3. Eigene Schuld: Wenn Sie den Unfall verursacht haben, wählt Ihre Versicherung den Gutachter aus oder verweist Sie in eine Werkstatt. In diesem Fall übernimmt Ihre Versicherung die Abwicklung.

Kann ich den Kfz-Gutachter selbst wählen oder wird er von der Versicherung bestimmt?

Als Geschädigter haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall das Recht, den Kfz-Gutachter selbst zu wählen. Die Versicherung des Unfallgegners kann zwar einen eigenen Gutachter vorschlagen, aber Sie sind nicht verpflichtet, diesen zu akzeptieren.

Die Versicherung wird möglicherweise anbieten, einen Gutachter zu Ihnen zu schicken. Bedenken Sie jedoch, dass dieser oft im Interesse der Versicherung handelt und in der Regel eine niedrigere Schadenhöhe ermittelt. Daher empfehlen wir, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, um ein objektives und faires Gutachten zu erhalten.

Warum ein Gutachten von uns und nicht nur ein Werkstatt-Kostenvoranschlag?

* Keine Kosten für Sie: Die gegnerische Versicherung übernimmt alle Gutachterkosten.

* Umfassende Dokumentation: In der Werkstatt gibt es keine ausreichende Fotodokumentation, was bei rechtlichen Auseinandersetzungen problematisch sein kann.

* Wertminderung und weitere Positionen berücksichtigt: Werkstätten können keine Wertminderung angeben und Ihnen entgehen je nach Fahrzeug (Alter, Laufleistung, Wiederbeschaffungswert) mehrere Hundert Euro. Positionen wie Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert und Restwert werden ausnahmslos in einem Gutachten festgehalten und finden sich in keinem Kostenvoranschlag wieder.

* Nutzungsausfall statt nur Ersatzfahrzeug: Sie haben Anspruch auf Nutzungsausfall, den Werkstätten nicht berücksichtigen können.

* Komfort und Zeitersparnis: Wir kommen zu Ihnen, übernehmen die Schadenregulierung und vermitteln kostenfrei (übernimmt die Versicherung) Anwälte für die Abwicklung mit der Versicherung.

* Fiktive Abrechnung möglich: Sie entscheiden, ob und wo Sie reparieren lassen möchten.

Welche Unterlagen benötige ich für ein Kfz-Gutachten?

Für den Vor-Ort-Termin bitten wir Sie, folgende Unterlagen bereitzuhalten:

* Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil II)

* Daten des Unfallgegners (Name, Kennzeichen)

* Angaben zum Unfall (Ort, Zeit, Hergang)

Optional:

* Fotos vom Schadenort

* Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung

* Polizei-Aktenzeichen (falls vorhanden)

* Servicehistorie bei Fahrzeugen älter als 3 Jahren, um Werkstatt-Kostensätze geltend zu machen

* Nachweise über ältere Schäden und größere Reparaturen am Fahrzeug

Wie lange dauert es, ein Kfz-Gutachten zu erstellen?

In der Regel erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden einen Termin zur Besichtigung (wir kommen zu Ihnen). Innerhalb von 48 Stunden nach der Besichtigung erstellen wir das Gutachten. Ausnahmen sind exotische Fahrzeuge oder LKWs, bei denen es aufgrund umfangreicherer Recherchen etwas länger dauern kann.

Wo besichtigt der Gutachter mein verunfalltes Fahrzeug?

Unser Service ist ein „Vor-Ort-Service“. Das bedeutet, dass wir zu Ihnen kommen – und zwar nicht zwingend zu Ihnen nach Hause. Wir fahren gerne zu Ihrer Werkstatt, Ihrem Autohaus, an Ihren Arbeitsplatz, zum Abschleppplatz oder sogar zum Unfallort.

Unser Ziel ist es, die Schadenabwicklung so angenehm wie möglich für Sie zu gestalten.

Welche Schäden kann ich als Geschädigter eines Verkehrsunfalls geltend machen?

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls können Sie grundsätzlich sämtliche Schäden geltend machen, die Ihnen durch den Unfall entstanden sind. Dazu zählen neben reinen Sachschäden auch:

* Personenschäden

* Schmerzensgeld

* Abschleppkosten

* Nutzungsausfall

* Reparaturkosten

* Wertminderung

Lassen Sie sich hierzu gerne kostenlos beraten, um Ihre Ansprüche optimal durchzusetzen.

Macht es Sinn, bei vermeintlich „kleinen“ Schäden einen Gutachter zu beauftragen? Zum Beispiel: Schäden beim Ein- oder Ausparken?

Ja, es macht Sinn, auch bei vermeintlich kleinen Schäden einen Gutachter zu beauftragen. Bei einem Anstoß kann es zu einer temporären elastischen Verformung des flexiblen Kunststoffaußenteils kommen, wodurch von außen kein Schaden erkennbar ist. Oft sind die plastisch verformten, verbogenen oder gebrochenen Bauteile für den technischen Laien nicht sichtbar.

Die Anstoßenergie wird an die inneren, energieabsorbierenden Bauteile weitergeleitet, die gezielt die Bewegungsenergie aufnehmen und in Verformungsenergie umwandeln. Dies ist insbesondere bei vorderen und hinteren Stoßfängern sowie Seitenschwellern charakteristisch. Diese Außenverkleidungen bestehen häufig aus elastischen Kunststoffen, die die Anstoßenergie an innenliegende Bauteile wie Quer- und Längsträger oder den Gepäckraumboden weiterleiten. Daher ist es wichtig, die Schäden professionell begutachten zu lassen, um mögliche versteckte Schäden zu identifizieren.

Bereits ein kleiner Stoß auf das Rad, kann eine verstellte Achsgeometrie zur Folge haben. Das führt schnell zu einem unregelmäßigen Reifenabrieb und hat den höheren Verschleiß einzelner Reifen zur Folge. Das Fahrverhalten des Fahrzeug kann beeinträchtigt werden und den Fahrer bei einer Vollbremsung in eine gefährliche Situation bringen.

Jemand ist gegen mein Auto gefahren und weggefahren. Was tun?

Ist es an Ihrem Fahrzeug zu einem Vandalismusschaden gekommen, stellt sich im ersten Schritt die Frage nach dem Täter. Wenn es Zeugen gibt und das Kennzeichen bekannt ist, können wir Ihnen ohne Kostenrisiko weiterhelfen. Wir dokumentieren den Schaden kostenfrei und erstellen ein Gutachten. Das Kostenrisiko tragen wir, da wir eine hohe Erfolgsquote haben, bei der der Schaden bezahlt wird.

Sollten Sie jedoch keine Hinweise oder Zeugen haben und nicht wissen, wer den Schaden verursacht hat, wird in diesem Fall nur Ihre eigene Vollkaskoversicherung (sofern vorhanden) den Schaden übernehmen. Bitte nehmen Sie in diesen Fällen Kontakt zu Ihrer Versicherung auf.

Ist eine Dashcam-Aufnahme vor Gericht als Beweis zugelassen?

Aufzeichnungen einer Dashcam können als Beweismittel erlaubt sein, wenn es gute Gründe und einen konkreten Anlass gibt, wie zum Beispiel im Fall eines Verkehrsunfalls. Allerdings wird aufgrund der uneindeutigen Rechtslage Dashcam-Videos nicht immer vor Gericht akzeptiert. Daher ist es ratsam, sich im Vorfeld über die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren.

Steht mir Nutzungsausfall nach einem unverschuldeten Unfall zu?

Nach einem unverschuldeten Unfall können Sie von der gegnerischen Versicherung entweder einen Nutzungsausfall oder ein Ersatzfahrzeug verlangen.

Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung hängt von Ihrem Fahrzeug und dessen Alter ab. Die Tagessätze liegen zwischen 23 und 175 € und sind in insgesamt elf Entschädigungsgruppen eingeteilt.

Worauf sollte ich bei der Wahl des „richtigen Gutachters“ achten?

* Unabhängigkeit: Wählen Sie unbedingt einen unabhängigen Gutachter und keinen, der von der Versicherung vorgeschlagen wird.

* Qualifikation: Achten Sie auf die Qualifikation des Gutachters. Ein technisches Studium bildet eine solide Grundlage für den Beruf des Kfz-Sachverständigen, insbesondere bei Stellungnahmen, die der Sachverständige im Falle von Kürzungen verfassen muss.

* Verbandszugehörigkeiten: Prüfen Sie, ob der Sachverständige mehrere Verbandszugehörigkeiten vorweisen kann. Diese belegen seine fachliche Kompetenz.

* Beweissicherung: Achten Sie darauf, dass der Gutachter den Kfz-Unfall vollumfänglich nach Hersteller- und Gesetzesvorgaben dokumentiert. Dies gewährleistet, dass alle Schäden an Ihrem PKW zuverlässig und fachgerecht erfasst werden.

* Transparente Kommunikation: Ein guter Gutachter sollte in der Lage sein, Ihnen alle Schritte und Ergebnisse verständlich zu erklären und auf Ihre Fragen einzugehen.

Die richtige Wahl des Gutachters kann entscheidend sein, um Ihre Ansprüche optimal durchzusetzen. Google Bewertungen können hier ein erster guter Schritt sein.

Was steht mir bei Personenschäden zu?

Bei Personenschäden haben die Unfallbeteiligten gemäß §253 BGB Anspruch auf eine Entschädigung. Diese Entschädigung ist abhängig von der Diagnose sowie der Dauer der Behandlung oder Arbeitsunfähigkeit.

Unsere Partneranwaltskanzleien helfen Ihnen hier gerne weiter.

Warum ist die Angabe von Vor- und Altschäden so wichtig?

Die Angabe von Vor- und Altschäden ist entscheidend, da alle mit einer Versicherung abgerechneten Unfallschäden im Hinweis- und Informationssystem (HIS) gespeichert werden. Dies ermöglicht es den regulierenden Versicherungen, auf vorherige Unfallschäden Ihres Fahrzeugs zuzugreifen.

Wenn Sie abgerechnete Schäden nicht angeben, kann die Versicherung Ihnen leicht nachweisen, dass Sie Ihrer Offenbarungspflicht nicht nachgekommen sind. Dies kann zu Problemen bei der Schadenregulierung führen und möglicherweise Ihre Ansprüche beeinträchtigen. Um unangenehme Überraschungen und Komplikationen zu vermeiden, ist es wichtig, alle relevanten Schäden transparent anzugeben.

Gelingt der gegnerischen Versicherung der Beweis, dass Sie bereits einen Schaden hatten, den Sie nicht offengelegt haben, darf sie Ihren ganzen Schadenfall begründet ablehnen. Die Praxis zeigt, dass die Versicherungen vermehrt diese Masche nutzen, um Schäden vollumfänglich nicht erstatten zu müssen.

Wann brauche ich ein Wertgutachten?

Ein Wertgutachten ist sinnvoll, wenn Sie den aktuellen Marktwert Ihres Kraftfahrzeugs bestimmen möchten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn:

* Sie Ihr Auto verkaufen (zum Beispiel auch einen Firmenwagen).

* Sie ein Gebrauchtfahrzeug erwerben, insbesondere aus dem Ausland, um den Wert für die Zollbehörde und die Entrichtung des Einfuhrzolls zu klären.

* Nach einem Unfall, um zu ermitteln, wie viel das Fahrzeug noch wert ist.

* Bei Ablauf eines Leasingvertrags, um eine zuverlässige Einschätzung des Restwerts zu erhalten.

Ein Wertgutachten bietet Ihnen eine fundierte Grundlage für Preisverhandlungen und sorgt dafür, dass Sie beim Kauf oder Verkauf Ihres Fahrzeugs fair behandelt werden.